Bericht "Stärkung kultureller Teilhabe in der Schweiz"

Das Bundesamt für Kultur publiziert den vom Verein Kulturvermittlung Schweiz durchgeführten Bericht (Christoph Reichenau und Verena Widmaier) in deutscher und französischer Sprache auf seiner Webseite. Der Bericht ist im Auftrag der Arbeitsgruppe kulturelle Teilhabe des Nationalen Kulturdialogs im 2015 entstanden. Mit der Publikation konnten für das bisher noch wenig bearbeitete Themenfeld der kulturellen Teilhabe erste Grundlagen geschaffen werden. Wir hoffen, die kulturelle Teilhabe in der Schweiz mit diesem Beitrag stärken und zur Auseinandersetzung mit dem Thema anzuregen zu können.

"Kulturelle Teilhabe stärken
Ein zusammenfassender Text der Autoren Christoph Reichenau und Verena Widmaier zum Bericht.

Die Auftragnehmerin erhob mittels schriftlicher Befragung der öffentlichen und privaten Stellen der Kulturförderung, kultureller Organisationen und Institutionen sowie Akteurinnen und Akteuren der Forschung und Lehre, was kulturelle Teilhabe ist, wie sie gefördert wird und vermehrt gefördert werden kann. Die Antworten wurden in zahlreichen Einzelgesprächen vertieft und an Workshops mit Fachpersonen diskutiert.

Was ist kulturelle Teilhabe? Kulturelle Teilhabe ist ein Menschenrecht. Es ist das Recht, seine kulturelle Identität zu wählen, die eigene Kultur zu kennen, Zugang zur Kultur zu erlangen, frei am kulturellen Leben und eigenaktiv an der kulturellen Entwicklung seiner Gemeinschaft mitzuwirken.

Die Stärkung kultureller Teilhabe ist eine der drei kulturpolitischen Handlungsachsen des Bundes in den Jahren 2016-2020. Was dient dazu?
Drei Hauptpunkte:

  • Die vielfältigen Praktiken und Ausdrucksformen im weiten Feld der Kultur als unterschiedlich, aber gleichwertig wahr- und ernst nehmen. 
  • Allen den Zugang zu den verschiedenen kulturellen Praktiken und Ausdrucksformen ermöglichen.
  • Möglichst Viele anregen, selber kulturell tätig zu werden, und sie dabei unterstützen.

Auf diese Weise rücken die gesellschaftliche Bedeutung der künstlerischen Arbeit und die eigene kulturelle Praxis möglichst Vieler ins Zentrum. Teilhabe heisst nicht nur Kultur für alle, sondern ebenso Kultur von allen. Teilhabe führt zum Einbezug der Menschen, die sich heute gesellschaftlich am Rand fühlen. So wird Kultur letztlich zur Angelegenheit aller.

Sechs Handlungsfelder sind zentral für die systematische Stärkung kultureller Teilhabe: Schule, Grundlagenarbeit und Projektförderung, Leistungsvereinbarungen mit Kultureinrichtungen, Unterstützung der Laienkultur und des ehrenamtlichen Engagements, Kulturprojekte als Teil der Integrationsförderung, Infrastruktur.

In den Handlungsfeldern geht es um Unterschiedliches. Um überall spezifisch handeln und doch übergreifend Wirkung erzielen zu können, braucht es eine von den Betroffenen und Beteiligten gemeinsam erarbeitete Strategie. Die Strategie zur Stärkung der Teilhabe kann - soll sie Wirkung haben - nur unter Mitwirkung aller betroffenen Gruppierungen entstehen. Das bedingt einen anstrengenden Prozess und gewährleistet so gemeinsam getragene und klar umsetzbare Massnahmen.
Der Nationale Kulturdialog entscheidet nun über die nächsten Schritte. 

Die Ergebnisse der Erhebung sind im Bericht und in dessen umfangreichem Anhang detailliert dargestellt. Die Folgerungen und Massnahmenvorschläge sind nachvollziehbar begründet. Die Autorin/der Autor danken allen Antwortenden sowie den Gesprächspartnerinnen und -partnern herzlich für ihre Mitwirkung." 

Die komplette Version des Berichts, sowie den dazugehörigen Anhang finden Sie unter www.bak.admin.ch