Mitglied werden
Sie überlegen sich eine Mitgliedschaft bei Kulturvermittlung Schweiz? Das lohnt sich, weil:
- Wir uns als starke Stimme in der Kultur- und Bildungspolitik für Ihre Anliegen in der Kulturvermittlung und kulturellen Teilhabe einsetzen.
- Wir gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen für Kulturvermittler:innen an vorderste Stelle setzen und uns in der Förderung und Praxis dafür engagieren.
- Wir ein einzigartiges Netzwerk bieten: Wir sind die schweizweit einzige Organisation im Vermittlungsbereich, die Akteur:innen der Vermittlung und kulturellen Teilhabe (insbesondere unsere Mitglieder) über alle Ebenen hinweg (Kantone, Gemeinden und Städte, Hochschulen, Fachverbände, Praxis) miteinander vernetzt.
- Wir als einzige Organisation in der Schweiz Querschnittsthemen aufgreifen, die möglichst viele Akteur:innen sparten- und ebenenübergreifend in der Kulturvermittlung und der kulturellen Teilhabe betreffen.
Darüber hinaus erhalten Sie durch eine Mitgliedschaft:
- Sichtbarkeit: Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Aktivitäten über unsere Kommunikationskanäle wie Newsletter (2'500 Empfänger:innen) und Website sichtbar zu machen und erhalten ausserdem eine eigene Mitgliederseite.
- Vergünstigte oder kostenlose Teilnahme von Mitgliedern an Veranstaltungen sowie Vergünstigungen von Produkten und Dienstleistungen von KVS
- Zugang zu interdisziplinärer und ebenenübergreifender Vernetzung und Austausch mit anderen Mitgliedern (Kantone, Städte, Hochschulen, Fachverbände, Kulturveranstalter:innen, Kulturvermittelnde) bei der Mitgliederversammlung, Member Talks oder anderen Veranstaltungen
- Die Möglichkeit, sich aktiv im Verein einzubringen.
- Information: Stellenangebote, Tagungsdaten, Aus- und Weiterbildungsgänge, Forschungsergebnisse und Neuerscheinungen, innovative Projekte aus der Praxis, Hinweise zur Förderung, Handreichungen zu aktuellen Herausforderungen: Über unsere Informationskanäle (Website, Newsletter, LinkedIn) halten wir Sie im Bereich der Kulturvermittlung und kulturellen Teilhabe in der Schweiz auf dem Laufenden.
Mit einer Mitgliedschaft bei Kulturvermittlung Schweiz bekunden Sie Ihre Solidarität mit dem Berufsfeld der Kulturvermittlung und kulturellen Teilhabe in der Schweiz.
Mitglied werden
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme über unser → Anmeldeformular.
Was kostet eine Mitgliedschaft?
Die Mitgliederbeiträge variieren nach Mitgliedsart. Die → Beiträge der diversen Kategorien sind hier ersichtlich.
Grundsätze der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft steht natürlichen und juristischen Personen offen, die im Bereich der Kulturvermittlung und kulturelle Teilhabe tätig sind.
Kulturvermittlung Schweiz versteht sich als ergänzende, unabhängige und verbindende Plattform – nicht als Konkurrenz zu bestehenden Berufs- und Spartenverbänden. Generell sind Einzelmitglieder oder kulturelle Organisationen Mitglied bei ihrem Spartenverband. Doppelmitgliedschaften beim Spartenverband und Kulturvermittlung Schweiz sind jedoch möglich und willkommen. In so einem Fall ist die Mitgliedschaft bei Kulturvermittlung Schweiz reduziert (siehe Formular).
Über Aufnahmeanträge entscheidet gemäss Vereinsstatuten der Vorstand.
Mitgliedskategorien
- Einzelmitglieder: Professionelle Akteur:innen und Laiinnen/Laien mit Erfahrungsnachweis aus der Kultur und kulturnahen Bereichen: Kulturvermittlung, kulturelle Teilhabe, Soziokultur, kulturelle Bildung, Kulturerbe, Wissenschaft
- Kleinere und mittlere kulturelle Institutionen und Organisationen: Kultureinrichtungen, Kulturveranstalter:innen
- Öffentliche Körperschaften: Kantone, Städte, Gemeinden (Verwaltungen)
- Bildungsinstitutionen: Pädagogische Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen
Fachverbände und Dachorganisationen: Berufsverbände der verschiedenen Kunstsparten, Fachverbände aus der Kultur, Vermittlung und kulturnahen Bereichen*
*Mitglieder eines Verbands sind durch dessen Mitgliedschaft bei KVS automatisch indirekt Mitglied bei KVS. Sie profitieren von gewissen Vorteilen, beispielsweise von Vergünstigungen für Weiterbildungen oder Angebote im Shop. Durch ihre indirekte Mitgliedschaft verfügen sie jedoch nicht über sämtliche Rechte einer Einzelmitgliedschaft und haben beispielsweise kein Stimmrecht an der Mitgliederversammlung.
Aufnahmekriterien nach Kategorie
- Einzelmitglieder: Ausbildungund erste Berufserfahrungen oder vertiefte Berufserfahrung im Bereich der Kultur und kulturnahen Bereichen: Kulturvermittlung, kulturelle Teilhabe, Soziokultur, kulturelle Bildung, Kulturerbe, Wissenschaft. Berufserfahrung muss durch mehrere durchgeführte und dokumentierte Projekte nachgewiesen werden. Engagement und erkennbare Übereinstimmung mit dem Grundauftrag von KVS
- Kleinere und mittlere kulturelle Institutionen und Organisationen: Nachweisbare Tätigkeit oder Programm im Bereich Kulturvermittlung oder kultureller Teilhabe. Dabei muss Vermittlung über reine Produktions- oder Werbetätigkeit hinausgehen.
- Öffentliche Körperschaften: Zuständigkeit bzw. Engagement im Bereich Kulturpolitik/-förderung
- Bildungsinstitutionen: Lehre, Forschung oder Weiterbildung mit Bezug zur Kulturvermittlung oder kulturellen Teilhabe
- Berufs- , Fachverbände und Dachorganisationen: Verband ist selbst in der Kultur und kulturnahen Bereichen tätig, Vermittlung und Teilhabe sind Themen im Verband
Was verstehen wir unter Kulturvermittlung?
Kulturvermittlung bezeichnet die Praxis, kulturelle Inhalte und Bedeutungen für die Gesamtheit der Gesellschaft zugänglich zu machen. Sie eröffnet Räume des Zugangs, der Mitgestaltung, des Austausches und ermöglicht dadurch kulturelle Teilhabe. Kulturvermittlung umfasst vielfältige Formate und Methoden, die in unterschiedlichen institutionellen und sozialen Kontexten eingesetzt werden, um kulturelle Vielfalt erfahrbar zu machen.
Nicht darunter fällt: das Vermitteln von Produktionen gegenüber Veranstalter:innen zum Zweck der Aufführung (z.b. duch Agenturen) sowie klassische Werbung – auch wenn diese Begriffe teils synonym verwendet werden.
Klare Abgrenzung – Was wir nicht machen
- Keine Arbeits- oder Stellenvermittlung: KVS bietet keine kommerziellen Vermittlungsleistungen oder Jobvermittlung im engeren Sinn – Stellenangebote werden lediglich als Information geteilt.
- Keine klassische Werbung/Produktionsvermittlung: Tätigkeiten von Agenturen oder klassischer Werbecharakter gelten nicht als Kulturvermittlung im Sinne von KVS.
- Keine Konkurrenz zu Spartenverbänden: KVS positioniert sich komplementär, nicht konkurrenzierend; Doppelmitgliedschaften sind erwünscht, es wird immer auf den jeweiligen Spartenverband hingewiesen.
- Keine Aufnahme ohne inhaltlichen Bezug: Personen/Organisationen ohne ausreichenden Bezug zur Kulturvermittlung oder kulturellen Teilhabe werden nicht aufgenommen.
- Keine Aufnahme bei fehlender Passung: Wenn Profil nicht zu Ausrichtung, Auftrag oder Werten von KVS passt, erfolgt keine Aufnahme.