BAK informiert neu über Richtlinien und Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors
Informationen sowie Anlaufstellen für Kulturschaffende, Kulturunternehmen und Kulturverbände im Laienbereich sind auf der Website des Bundesamts für Kultur (BAK) aufgeführt: https://www.bak.admin.ch/coronavirus
Die Verordnung ist auf den 20. Mai befristet. Während der zwei Monate wird das BAK und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia gemeinsam mit den Kantonen und den Kulturorganisationen die Entwicklungen laufend beobachten.
Weitere Informationen zur Gesuchseinreichung finden Sie in der Rubrik "Coronavirus".