13. Mai 2020: Bundesrat beschliesst Verlängerung der COVID-Verordnung Kultur

Die entsprechenden Massnahmen der COVID-Verordnung zur Unterstützung des Kultursektors waren zunächst bis zum 20. Mai 2020 befristet. Der Bundesrat hat am 13. Mai 2020 beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-Verordnung Kultur bis zum 20. September zu verlängern. Weitere Informationen

Da die Auswirkungen des Coronavirus auf den Kultursektor deutlich über die vorerst auf 2 Monate beschränkte Geltungsdauer der COVID-Verordnung Kultur hinausgehen, hat der Bundesrat am 13. Mai 2020 beschlossen, die Geltungsdauer der COVID-Verordnung Kultur bis zum 20. September zu verlängern. Der Geltungsbereich der Verordnung bleibt dabei unverändert. Hingegen hat die Auswertung der eingegangenen Gesuche ergeben, dass nicht alle geschaffenen Instrumente den tatsächlichen Bedürfnissen des Kultursektors entsprechen. Daher wird dem Parlament eine Neuverteilung der verfügbaren Beträge vorgelegt:

  • Der bisherige Kredit in der Höhe von 100 Millionen Franken für die Soforthilfe für Kulturunternehmen soll im Umfang von 35 Millionen Franken auf den Kredit für die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende übertragen werden.
  • Der bisherige Kredit in der Höhe von 25 Millionen Franken für die Soforthilfe für Kulturschaffende soll im Umfang von 15 Millionen Franken ebenfalls auf den Kredit für die Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende übertragen werden.

Weitere Informationen zur Verlängerung der COVID-Verordnung im Kultursektor finden Sie hier.