Bundesrat führt die Massnahmen im Kulturbereich im Rahmen des Covid-19 Gesetzes fort
Vom 19. Juni bis 10. Juli 2020 lief das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des Covid-19-Gesetzes, mit welchem die gesetzlichen Grundlagen für die Fortführung und Anpassung der weiterhin notwendigen Massnahmen geschaffen werden. Nun hat der Bundesrat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum Covid-19-Gesetz Kenntnis genommen und entscheidet, die Massnahmen im Kulturbereich im Rahmen des Covid-19 Gesetzes weiterzuführen. Der Bundesrat hat den Ernst der Lage erkannt: Obwohl eine Lockerung des Veranstaltungsverbotes angekündigt wurde, ist eine Rückkehr zur Normalität im Kulturbereich noch nicht in Sicht. Zur Sicherung der kulturellen Vielfalt der Schweiz als auch zum Schutz der fragilsten Akteur*innen des kulturellen Lebens, ist die Weiterführung der Massnahmen notwendig.
Aufgrund der Rückmeldungen in der Vernehmlassung wurden namentlich der generelle und verbindliche Einbezug der Kantone vor der Anordnung von Massnahmen des Bundes verankert (Art. 1 Abs. 3) sowie die Bestimmungen über die Massnahmen zur Gesundheitsversorgung, des Arbeitnehmerschutzes und im Kulturbereich vollständig überarbeitet. Weiter soll das Gesetz statt bis Ende 2022 nur bis am 31. Dezember 2021 befristet werden. Lediglich für die Massnahmen im Bereich Arbeitslosenversicherung ist eine Befristung bis 31. Dezember 2022 vorgesehen.
Bundesamt für Kultur: Covid-19 – Massnahmen für den Kultursektor - Chronologie der Arbeiten
Medienmitteilung vom Bund
Mittelung aus dem Kulturbereich von Suisseculture und Suisseculture Sociale