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5.1 Affirmative Funktion von Kulturvermittlung

Kulturvermittlung wird in dieser Publikation dann als affirmativ bezeichnet, wenn sie die Funktion innehat, die öffentlich anerkannten Aufgaben der Institutionen der Hochkultur zu kommunizieren. «Öffentlich anerkannt» meint hier Aufgaben, die durch die Geschichte der Institutionen tradiert und teilweise auch durch Fachverbände schriftlich festgelegt sind. Für das  Museum sind das zum Beispiel die in den Statuten des International Council of Museums (ICOM) 1986 definierten Aufgaben als «eine gemeinnützige, ständige, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung im Dienst der Gesellschaft und ihrer Entwicklung, die zu Studien-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken materielle Zeugnisse von Menschen und ihrer Umwelt beschafft, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt».

Die Künste werden in der affirmativen Funktion der Vermittlung als spezialisierte Domänen begriffen, über die Fachwissen weitergegeben wird. Damit verbundene, häufig anzutreffende Praktiken sind Vorträge, andere einführende oder begleitende Veranstaltungen und Medien, wie Filmprogramme, Regiegespräche, Expert_innenführungen, Begleithefte für Bühnenstücke, Wandtexte in Ausstellungen oder Katalogtexte. Sie werden von autorisierten Sprecher_innen der Institution gestaltet, die sich an eine spezialisierte oder zumindest selbstmotivierte Öffentlichkeit wenden.

Problematisch an der affirmativen Funktion von Kulturvermittlung ist dementsprechend ihre Exklusivität, ihre Tendenz, Ausschlüsse zu bestätigen und der prinzipielle Gültigkeitsanspruch der vermittelten Inhalte.