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7.6 Finanzierung von Kulturvermittlung in der Schweiz

In der Kulturförderung der Schweiz ist der Bund subsidiär tätig und unterstützt, ergänzend zu Kantonen und Städten, ausschliesslich Vorhaben, die von gesamtschweizerischem Interesse sind. In der Vermittlungsförderung fördert das  Bundesamt für Kultur (BAK) Massnahmen zur Sprachförderung, Leseförderung und musikalischen Bildung, während die Schweizer Kulturstiftung  Pro Helvetia, für die Förderung von Kunstvermittlungsprojekten zuständig ist. Im Zuge des vierjährigen Programms Kulturvermittlung hat Pro Helvetia Kriterien zur Unterstützung entwickelt und 2012 als  Leitfaden für Gesuchssteller_innen veröffentlicht. Da Vermittlungsprojekte in der Regel nur an einem Ort stattfinden und in einem spezifischen lokalen Kontext mit der Bevölkerung interagieren, ist gesamtschweizerisches Interesse schwierig nachzuweisen. Daher liegt der Fokus der Förderung auf Projekten, die aufgrund ihrer Qualität zur Weiterentwicklung der Vermittlungspraxis der Schweiz beitragen.

Auf kantonaler und kommunaler Ebene gibt es verschiedene Auffassungen von Kulturvermittlung. Entsprechend unterschiedlich ist deren Förderung organisiert. Am meisten Mittel fliessen in die Zusammenarbeit zwischen Kulturinstitutionen und Schulen. (Vgl.  Kanton Aargau;  Kanton Bern;  Kanton Zürich. Zunehmend koordinieren regionale Koordinationsstellen die Vermittlungsprojekte in diesem Bereich, etwa Vermittlungsprojekte für Schulen oder Vergünstigungen für kulturelle Angebote. Während für schulische Projekte in vielen Kantonen Fördermöglichkeiten bestehen, gibt es für ausserschulische Vermittlungsaktivitäten von freiberuflichen Kulturvermittler_innen – und vielerorts auch für ausserschulische Vermittlungsaktivitäten von Institutionen – meist keine vergleichbare Förderung. Oft fallen die Projekte zwischen die Ressorts «Kultur» und «Bildung», bisweilen auch «Soziales». Im Falle der Institutionen kommt hinzu, dass Vermittlung von den zuständigen Kantonen und Städten zumeist als Teil des Auftrags gesehen wird, der mit den Leistungsvereinbarungen abgegolten ist. Von einem städtischen Theater wird beispielsweise erwartet, allfällige Vermittlungsprojekte über sein reguläres Budget zu finanzieren. So ist es von den Prioritätensetzungen jeder einzelnen Institution abhängig, wie viel des Budgets jeweils in die Vermittlung fliesst. Auch bei privat finanzierten Institutionen hängen die Mittel stark von der internen Gewichtung ab. Ein in dieser Hinsicht positives Beispiel waren bis vor Kurzem das Vermittlungsprogramm und die dazu entwickelten Materialien der – privat finanzierten – Daros Latin America Collection. (Zur Neukonzeption der Kunstvermittlung der  Daros Latin America Collection in Rio de Janeiro vgl. Valdes 2011).

Fördergefässe wie Preise und Stipendien sind in der Schweiz im Vermittlungsbereich rar oder erst in Diskussion. Eine Ausnahme ist die Stadt Basel, die 2012 einen freien Ideenwettbewerb für  Kulturvermittlungsprojekte ausschrieb. Die bisher existierenden  Stipendien und Preise in der Schweiz richten sich meist an  Kurator_innen oder Kritiker_innen – ein Hinweis auf die offene Verwendung des Begriffs.

Häufig ist es die einzige Möglichkeit für institutionelle wie für freischaffende Akteur_innen, bei den Stiftungen, die in der Förderung von Kulturvermittlung aktiv sind, Gesuche zu stellen. Eine Liste der in der Kulturvermittlung besonders aktiven Stiftungen befindet sich auf www.kultur-vermittlung.ch im Bereich  Infothek im Aufbau.