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4.3 Beteiligungsgrad: Partizipativ

Ein partizipativer Beteiligungsgrad in der Kulturvermittlung ist gegeben, wenn ein Angebot und sein Handlungsrahmen von Seiten der Vermittelnden vorgegeben werden, die Teilnehmenden jedoch innerhalb dieses Rahmens Möglichkeiten zur eigenständigen Gestaltung haben, zum Umarbeiten von Inhalten und Formen oder auch der Handlungsregeln selbst. Hierzu gehören Formate wie die Projekte des  Musikkollegiums Winterthur, in denen unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Oper entsteht . Ein Beispiel aus der Literaturvermittlung ist das Projekt  Schulhausroman, bei dem Jugendliche zusammen mit Literat_innen einen Roman erarbeiten. Gegenwärtig werden auch die Möglichkeiten des Internets unter dem Aspekt der partizipativen Kulturvermittlung diskutiert und weiterentwickelt. Im Ausstellungsbereich mehren sich Projekte, die auf den sogenannten «User Generated Content» – von Nutzer_innen hergestellte Inhalte – abzielen und das Internet dabei als Kommunikations-, Produktions- und Dokumentationsmedium nutzen. In der «Netzliteratur» finden sich Beispiele wie der seit zwölf Jahren existierende  Assoziations-Blaster, bei dem aus vielen Einzelbeiträgen nach dem Zufallsprinzip neue Texte generiert werden. Die Beteiligungsmöglichkeiten sind das Eingeben, das Lesen, die Bewertung und die Diskussion von Texten in einem Blog. Obwohl der «Assoziations-Blaster» weniger Literaturvermittlung als eine kollektive Literaturproduktion zum Ziel hat, taucht er in Besprechungen von Literaturvermittlung auf. An dieser Stelle löst sich die stets in Bewegung befindliche, unscharfe Trennlinie zwischen «Kunstproduktion» und «Kunstvermittlung» zusehends auf.

Grundsätzlich gilt: Wird von Partizipation gesprochen – und dies ist in der Kulturvermittlung häufig und in zunehmendem Masse der Fall –, stellt sich nicht nur die Frage, wer in welchem Umfang woran partizipiert, sondern vor allem auch, wer in der Position ist, Partizipation zu erlauben, und wer die Verantwortung für deren Wirkungen trägt.