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3.7 Vermittlung von Lernmethoden

Bei den in diesem Kapitel genannten Inhalten von Kulturvermittlung geht es zumindest implizit immer auch um die Vermittlung von Lernmethoden. Am offensichtlichsten ist dies vielleicht beim Lernen eines Instrumentes: Techniken des Übens und des Erarbeitens von Interpretationen stellen eigenständige Lerninhalte dar.

Auch in der Werkvermittlung wird – zumeist nebenbei und nicht ausdrücklich ausgewiesen – ein allgemeines und nicht zuletzt normatives Wissen über Weisen des Lernens vermittelt: darüber, mit welchen Methoden man Werke lesen und deuten kann, welche Aspekte bei ihrer Interpretation wichtig und welche unwichtig sind, wie der Vieldeutigkeit von künstlerischen Hervorbringungen zu begegnen ist und welche Ausdrucksweise, welches Vokabular für ihre Beschreibung angemessen ist. Nicht selten entstehen so neue Ausschlüsse, die durch die Kulturvermittlung eigentlich gerade vermieden oder sogar behoben werden sollen – ganz konkret, wenn in einem Regiegespräch oder einer Ausstellungsführung viele Fachbegriffe verwendet werden. Oder wenn den Zuhörer_innen mit Sätzen wie «Sie kennen ja bestimmt …» suggeriert wird, bestimmte Namen und Fakten gehörten zum Allgemeinwissen und sollten deshalb bereits an anderer Stelle und im Vorfeld gelernt worden sein.

Kulturvermittler_innen mit einem kritischen Anspruch versuchen, diese Normen offenzulegen und zu hinterfragen, mit dem Ziel, die Eigenständigkeit und Urteilsfähigkeit aller Beteiligten in der Auseinandersetzung mit den Künsten zu steigern. Sie bemühen sich um eine transparente Weitergabe von Wissen und um eine Reflexion darüber, wie gelehrt und gelernt wird und welche impliziten Inhalte und unhinterfragten Annahmen dabei jeweils transportiert werden.